Ist KI-Kompetenz ein IT-, ein Management- oder ein HR-Thema?
Eine Frage, die in fast jedem Erstgespräch auftaucht, oft mit einem hörbaren Erleichterungswunsch dahinter: "Das übernimmt doch die IT, oder?" Die kurze Antwort: nein. Die etwas längere Antwort ist interessanter – und sie steht, wenn man genau hinschaut, fast wörtlich in der KI-Verordnung selbst.

Was Art. 4 KI-VO tatsächlich verlangt
Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber, dafür zu sorgen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Bemerkenswert ist, was der Gesetzestext nicht tut: Er benennt keine zuständige Abteilung. Kein Wort zu IT, kein Wort zu HR, kein Wort zu einer bestimmten Unternehmensfunktion. Stattdessen richtet sich die Pflicht an "Anbieter und Betreiber" – also an das Unternehmen als Ganzes, vertreten durch seine Geschäftsführung.
Das ist kein Zufall und keine Lücke im Gesetzestext. Es ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Verantwortung dort zu verankern, wo unternehmerische Entscheidungen grundsätzlich verantwortet werden: auf Leitungsebene.
Warum es kein IT-Thema ist
Der Reflex, KI-Kompetenz an die IT-Abteilung zu delegieren, ist nachvollziehbar – "KI" klingt nach Technologie, und Technologiethemen landen traditionell bei der IT. Drei Gründe sprechen dagegen, diesem Reflex zu folgen:
Erstens: Die Pflicht ist inhaltlich keine technische Frage. Es geht nicht darum, wie ein Sprachmodell trainiert wird oder wie eine API-Schnittstelle konfiguriert ist. Es geht darum, ob Mitarbeitende verstehen, wo KI-Ausgaben falschliegen können, welche Daten in ein Tool dürfen und welche nicht, und wann eine menschliche Prüfung zwingend ist. Das ist Urteilsvermögen, kein IT-Wissen.
Zweitens: Die Datenlage bestätigt das. Eine BCG-Analyse zu den größten Hürden bei der KI-Einführung in Unternehmen kommt zu einem klaren Ergebnis: Rund 70 Prozent der Herausforderungen liegen im Bereich Mitarbeitende und Prozesse, etwa 20 Prozent bei der Technologie im engeren Sinne, nur rund 10 Prozent bei den Algorithmen selbst. Unzureichende KI-Kompetenz gehört dabei zu den am häufigsten genannten Einzelhürden – deutlich vor technischen Integrationsproblemen. Wer das größte Risiko einer rein technischen Abteilung überträgt, adressiert damit nicht die Stelle, an der die Probleme tatsächlich entstehen.
Drittens: Die Haftung liegt nicht bei der IT. Sollte ein Unternehmen im Schadensfall nachweisen müssen, dass es seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, wird nicht die IT-Leitung dafür geradestehen – das tut die Geschäftsführung. Eine Pflicht, deren Erfüllung im Ernstfall auf Leitungsebene verantwortet werden muss, sollte auch dort gesteuert werden.
Warum es auch nicht einfach ein HR-Thema ist
Der zweite naheliegende Reflex: "Schulung ist Personalentwicklung, also ist das HR-Sache." Auch das greift zu kurz – nicht, weil HR nicht wichtig wäre, sondern weil die Aufgabe mehr verlangt, als HR typischerweise allein leisten kann.
HR-Abteilungen sind exzellent darin, Schulungsformate zu organisieren, Lernpfade zu strukturieren und Weiterbildung logistisch umzusetzen. Was Art. 4 KI-VO aber zusätzlich verlangt, ist:
- eine risikobasierte Einschätzung, welche Rollen welchem KI-bezogenen Risiko ausgesetzt sind – das erfordert Verständnis der eingesetzten Systeme und ihrer Einsatzkontexte,
- eine strategische Priorisierung, die eng an die Unternehmensziele und die tatsächlich eingesetzten KI-Anwendungsfälle gekoppelt ist,
- und eine dokumentierte Governance-Struktur, die im Zweifel rechtlich Bestand haben muss.
Diese drei Elemente gehen über klassische Personalentwicklung hinaus. HR ist der richtige Partner für die Umsetzung – die Konzeption und Verantwortung gehören auf eine Ebene, die Risiko, Strategie und Recht zusammen im Blick hat.
Meine Einschätzung: ein Management-Thema mit HR als Umsetzungspartner
Aus der Kombination von Gesetzestext, Haftungslogik und der empirischen Datenlage zur KI-Einführung ergibt sich für mich ein klares Bild: KI-Kompetenz ist in erster Linie ein Management- und Governance-Thema. Die Geschäftsführung trägt die rechtliche Verantwortung, muss die Risikoeinschätzung treffen und die Struktur vorgeben – üblicherweise gebündelt in einer verantwortlichen Rolle wie einem KI-Beauftragten oder einer KI-Beauftragten.
HR ist dabei der wichtigste Umsetzungspartner – für die organisatorische Durchführung von Schulungen, für die saubere Dokumentation der Teilnahme, für die Verankerung in bestehende Onboarding- und Weiterbildungsprozesse.
IT bleibt eine unterstützende, aber nachgeordnete Funktion – zuständig für technische Absicherung, Tool-Bereitstellung und Zugriffskontrollen, nicht für die inhaltliche und strategische Steuerung der KI-Kompetenzpflicht.
Wer KI-Kompetenz an die IT delegiert, verwechselt das Werkzeug mit der Verantwortung. Wer sie allein bei HR ablädt, überträgt eine Aufgabe, die strategisches und rechtliches Risikoverständnis erfordert, an eine Funktion, die dafür allein nicht ausgestattet ist. Der tragfähige Ansatz ist eine klare Verantwortung auf Leitungsebene, operativ umgesetzt im Zusammenspiel von Management, HR und – wo technisch relevant – IT.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 4; BCG, "Where's the value in AI?" (Oktober 2024); Deloitte, "State of Generative AI in the Enterprise", Q3-Report (August 2024); interne Kursunterlagen zur KI-Organisation (BVDW-Zertifikatsausbildung KI-Beauftragte:r nach Art. 4 KI-VO).
Guide: KI-Schulungspflicht nach Art. 4 KI-VO
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