KI-Kompetenz, verständlich erklärt
Einordnungen zu Art. 4 KI-VO, Schulungspflicht, Haftung und Nachweisführung - aus der Praxis unserer Schulungen und der juristischen Begleitung.

KI-Schulungspflicht: Was Art. 4 KI-VO wirklich verlangt (und was nicht)
"Müssen wir jetzt wirklich alle schulen, die mit ChatGPT arbeiten?" Diese Frage höre ich seit Monaten in fast jedem Erstgespräch – meist mit einem Unterton zwischen Verunsicherung und Hoffnung, dass es sich vielleicht doch nur um eine Empfehlung handelt. Es ist keine Empfehlung. Art. 4 der KI-Verordnung (KI-VO) ist seit dem 2. Februar 2025 geltendes Recht. Was er konkret verlangt – und was nicht –, ist trotzdem vielen Unternehmen bis heute nicht klar.

KI-Kennzeichnungspflicht: Was Art. 50 KI-VO seit dem 2. August 2026 wirklich verlangt
Seit dem 2. August 2026 ist es kein Zukunftsthema mehr, sondern geltendes Recht: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Art. 50 der KI-Verordnung (KI-VO). Und während viele Unternehmen in den letzten Monaten vor allem über die Hochrisiko-Vorschriften und den Digital Omnibus gesprochen haben, ist genau diese Pflicht unbemerkt in Kraft getreten – ohne Verschiebung, ohne Übergangsfrist für die meisten Anwendungsfälle. Was bedeutet das konkret für ein mittelständisches Unternehmen, das weder Deepfakes produziert noch ein eigenes KI-Modell entwickelt? Mehr, als man zunächst denkt – aber auch deutlich weniger dramatisch, als manche Panikmache suggeriert. Hier die Einordnung.
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